BGV A3 / Betriebssicherheitsverordnung / DGUV Vorschrift 3
Arbeitgeber und Gewerbebetreiber sind durch die Betriebssicherheitsverordnung / DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, Ihre elektronischen Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Als Ihr Ansprechpartner im Bereich Elektrotechnik nehmen wir uns dieser Aufgabe natürlich ebenfalls an. Wir bieten hierzu auch einen Komplettservice an, der jeden Sonderwunsch berücksichtigt. Beratung, Prüfung, aber auch Erinnerungen an die nächste Folgeprüfung sind darin enthalten.
Geprüft werden übrigens sämtliche ortveränderliche elektronische Betriebsmittel wie beispielsweise Computer, Verlängerungskabel oder Bohrmaschinen. Dabei richten wir uns nach den Angaben der Prüfvorschriften der aktuellen BetrSichV / DGUV Vorschrift 3. Im Anschluss erhalten Sie von uns ein Messprotokoll mit sämtlichen erfassten Daten der Geräte.